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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Gesellschaft |
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| Ab | Bis | Übergebot |
| 0 | 950 CZK | 50 CZK |
| 1 000 CZK | 1 900 CZK | 100 CZK |
| 2 000 CZK | 4 800 CZK | 200 CZK |
| 5 000 CZK | 19 500 CZK | 500 CZK |
| 20 000 CZK | 49 000 CZK | 1 000 CZK |
| 50 000 CZK | 98 000 CZK | 2 000 CZK |
| 100 000 CZK | 195 000 CZK | 5 000 CZK |
| 200 000 CZK | 490 000 CZK | 10 000 CZK |
| 500 000 CZK | 980 000 CZK | 20 000 CZK |
| 1 000 000 CZK | und mehr | 50 000 CZK |
Das Eigentumsrecht an den Gegenständen der schriftlichen Auktion, Saalauktion, ferner an der Ware und dem Material aus dem Internetgeschäft geht auf den Käufer oder den Teilnehmer bei Zahlung und Übernahme über.
Das Material ist sowohl im Internetportal der Gesellschaft als auch in Druckform, insbesondere in Katalogform, dargestellt. Die Textbeschreibung des Materials wird vor dessen Abbildung, die nur anschaulich sein kann, bevorzugt.
Die angegebenen Katalogpreise des Materials (entsprechend den Katalogen POFIS, MICHEL und den weiteren) sind nur Orientierungspreise und der Unterschied zwischen dem Preis des Materials entsprechend dem Katalog und dem auf eine andere Art und Weise festgesetzten Preis oder dem aktuellen Marktpreis ist kein Grund zur Reklamation. Im Falle einer ersichtlichen Unrichtigkeit im angeführten Preis des Materials (infolge eines Tippfehlers) ist die Gesellschaft nicht verpflichtet, das Gebot der Käufer anzunehmen.
Für die Echtheit und Qualität des Materials verantwortet der Eigentümer des Materials, keineswegs die Gesellschaft Burda Auction, s.r.o. Die Reklamation kann schriftlich mittels der Gesellschaft an ihrer Adresse abgegeben werden.
Die Zusendung des Materials per Nachnahme zurück an die Gesellschaft ist ausgeschlossen und sämtliche solche Sendungen werden seitens der Gesellschaft zurückgewiesen und an den Absender zurückgeschickt. Die Frist für die Mängelbeanstandung mittels der Gesellschaft beträgt: (a) im Internetgeschäft binnen 3 Tagen nach Erhalt der Sendung, (b) in der schriftlichen Auktion binnen 20 Tagen nach Abschluss der schriftlichen Auktion, (c) in der Saalauktion sofort im Saal oder binnen 20 Tagen nach Abschluss der Saalauktion. Die Käufer sind verpflichtet, das Material rechtzeitig zu übernehmen.
Die Verlängerung der Reklamationsfrist mittels der Gesellschaft ist nur in dem Falle möglich, wenn sich der Käufer die erworbenen nicht beglaubigten Lose auf seine Kosten beglaubigen lässt. Er ist verpflichtet, dies der Gesellschaft in der Frist für die Mängelbeanstandung mittels der Gesellschaft zu melden.
Die Reklamation kann nicht geltend gemacht: bei aus den Beschreibungen ersichtlichen Mängeln, bei Unterbringung der Briefmarken und Stempeln auf Ganzstücken, bei den zur Besichtigung gekennzeichneten Positionen (KVP), im Falle eines Irrtums seitens des Käufers und Fehlers seitens der Gesellschaft im Abbildungsteil (maßgebend ist der Textteil). Bei Sammlungen und Partien ist die Reklamation nicht zulässig und die Gesellschaft empfiehlt daher eine persönliche Besichtigung sowie die persönliche Abholung. Der Käufer ist damit einverstanden, dass die Gesellschaft den Verkauf der Sammlungen und Partien in dem Zustand besorgt, in welchem sie sich derzeit befinden, in dem Sinne § 501 des Bürgergesetzes, und deren Mängel können nicht beanstandet werden. Der Ankauf von Sammlungen und Partien ohne vorherige Besichtigung macht der Käufer auf seine Gefahr.
Jeder, der eine Bestellung macht, an der schriftlichen Auktion oder Saalauktion teilnimmt, bzw. sich im Internetportal der Gesellschaft registriert, äußert seine Zustimmung mit diesen AGB. Für etwaige Streitigkeiten und die Geltendmachung der gegenseitigen Rechte und Verpflichtungen ist die tschechische Fassung der AGB maßgebend.
Wird die Waren- und Materialabnahme binnen 30 Tagen nach Rechnungslegung an den Kunden nicht vorgenommen, ist die Gesellschaft berechtigt, dem Käufer eine Lagergebühr in Höhe von 0,5% des Gesamtrechnungsbetrags für jeden Verzugstag zu verrechnen. Die Gesellschaft kann (auf Kosten des Käufers) die Ware und das Material bei einem Dritten lagern lassen. Die Gesellschaft trägt keine Verantwortung für die Beschädigung der Ware sowie des Materials, bzw. deren Veräußerung, infolge einer Verzögerung seitens des Käufers.
Bedingungen für die Vermittlung des Verkaufs und Ankaufs des Philatelie- und sonstigen Sammelmaterials sowie für den Verkauf der Ware, dies alles über das Internetportal der Gesellschaft
Unter dem Vermittler, bzw. dem Verkäufer, versteht sich für die Zwecke des Teiles (A) der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Gesellschaft die Gesellschaft Burda Auction, s.r.o..
Der Vermittler vermittelt über das Internetportal der Gesellschaft den Verkauf des Philatelie- und sonstigen Sammelmaterials (nachstehend „Material" genannt) zwischen dem Eigentümer (Eigentümer des Materials oder der Person, die anders berechtigt ist, das Eigentumsrecht am Material zu übertragen) und dem Käufer. Ferner bietet der Vermittler als Verkäufer im Rahmen des Internetportals, des gedruckten Katalogs, bzw. anderer Drucksachen, den Verkauf des Packungsmaterials und anderer Ware, die mit der Philatelie zusammenhängen, insbesondere Steckbücher, Vergrößerungsgläser, Pinzetten (nachstehend „Ware" genannt).
Der Vermittler ist der MwSt.-Zahler. Die Preise der Lose, so wie sie im Internetgeschäft angeführt sind, sind bereits inklusive MwSt. berechnet und für den Käufer endgültig. Die Gesellschaft wendet bei Vermittlung des Materialverkaufs das Sonderregime gemäß § 90 des Gesetzes über die Mehrwertsteuer Nr. 235/2004 Slg. an. Der Warenverkauf unterliegt dem MwSt.-Grundtarif.
Der Käufer nimmt den zum Zeitpunkt der Bestellung angeführten Preis an.
Das Sammelmaterial ist gescannt und im Internetgeschäft abgebildet, ausgenommen der Sammlungen und Partien, bei welchen es sich nur um ein Anschauungsbild handelt. Der Käufer ist berechtigt, das im Internetgeschäft angebotene Material persönlich in der Betriebsstätte des Vermittlers nach vorheriger telefonischer Absprache zu besichtigen.
Beim Verkauf des Schutzverpackungsmaterials, das unter den Nummern 100-199 angegeben ist, gewährt der Verkäufer einen Mengennachlass, u.zw. beim Ankauf über 1000 CZK abzüglich MwSt. in Höhe von 5% und beim Ankauf über 1.500 CZK abzüglich MwSt. in Höhe von 10 %.
Im Falle des Warenverkaufs wird der Vermittler zum Verkäufer und kann sachgemäß nachstehend als „Verkäufer" bezeichnet werden.
Die Beanstandung der Mängel an der neuen Ware richtet sich nach § 621, 622, 625 des Bürgergesetzbuches.
Bedingungen der schriftlichen Auktion, die zwecks Vermittlung des Verkaufs des Philatelie- und sonstigen Sammelmaterials zwischen dem Käufer und dem Eigentümer des Materials veranstaltet wird
Unter dem Vermittler versteht sich für die Zwecke des Teiles (B) der Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Gesellschaft Burda Auction, s.r.o.
Unter dem Käufer versteht sich jegliche Person, die ein Gebot in der jeweils verlaufenden Auktion (nachstehend „Käufer" genannt) abgibt.
Unter dem Eigentümer versteht sich der Eigentümer des Materials oder die Person, die anders berechtigt ist, das Eigentumsrecht am Material zu übertragen (nachstehend „Eigentümer" genannt).
Der Vermittler veranstaltet die schriftliche Auktion zwecks Vermittlung des Verkaufs des Philatelie- und sonstigen Sammelmaterials samt Philateliezubehör (nachstehend „Vertragsgegenstand der Auktion" genannt) zwischen dem Eigentümer und dem Käufer.
Der Verkauf der Auktionslose wird auf Grundlage der schriftlichen Gebote durchgeführt, und zwar auf die Art und Weise, dass das zu versteigernde Los das höchste Gebot möglichst günstig gewinnt, d.h. um ein Übergebot höher als der zweithöchste Gebot in der Reihenfolge oder als der Ausrufpreis des Loses. Im Falle zweier gleich hohen Gebote wird das Material an die Person verkauft, die das Gebot früher abgegeben hat. Für die Bestimmung der Reihenfolge der Gebote ist das Datum des Poststempels, der E-Mail oder der Absendung des per Fax gesandten schriftlichen Gebots maßgebend.
Der Vermittler nimmt nur die schriftlichen Gebote an, die mittels Kommunikationsmittel bis zum Datum und Zeitpunkt des Abschlusses für den Empfang der schriftlichen Gebote der jeweiligen Auktion zugestellt werden.
Die Regeln für die Abgabe der Gebote und Übergebote sind in den gemeinsamen Bestimmungen der vorliegenden AGB („Regeln für die Abgabe der Gebote und Übergebote") modifiziert.
Die Besichtigungen der Lose finden an den Stellen und zu den Terminen statt, die vor Abhaltung der Auktion verkündet und in dem Auktionskatalog oder im Internetportal der Gesellschaft bekanntgegeben werden.
Während der Auktion gibt der Vermittler die vorläufigen Ergebnisse (die aktuelle Höhe der Verkaufspreise - keineswegs das höchste Gebot) im Internetportal oder telefonisch bekannt. Sonstige Informationen teilt der Vermittler nicht mit.
Der Vermittler verrechnet an den Käufer für die Vermittlung des Philateliematerials eine Provision in Höhe von 15,6% inkl. MwSt. Der Vermittler ist der MwSt.-Zahler. Diese Steuer bezieht sich nicht auf die Preise der einzelnen Positionen (Lose), sondern auf die durch den Vermittler erbrachten Dienstleistungen, wie Provision, Versandkosten u.dgl.
Nach Auktionsabschluss erhalten die Käufer, die sich im Internetportal der Gesellschaft nicht registriert haben, die Rechnung per Post. Die Käufer, die sich registriert haben, werden den Zugang zu den ausgestellten Rechnungen in ihrer „Persönlichen Sektion" im Internetportal der Gesellschaft haben. Der Käufer ist verpflichtet, den Auktionsgegenstand bis zum in der Rechnung angeführten Zahlungstermin zu entrichten. Nach Entrichtung der Rechnung wird der Vermittler dem Käufer den Auktionsgegenstand ausfolgen. Die Abholungsweise wird der Käufer im voraus auf dem schriftlichen Gebot markieren. Die persönliche Abholung ist in den Betriebsstätten des Vermittlers entsprechend den verkündeten Terminen möglich.
Die in der Auktion nicht gekauften Lose können innerhalb von 10 Tagen nach Auktionsabschluss für den Ausrufpreis + 15,6% Provision inkl. MwSt. gekauft werden.
Bei Nichtbezahlung des Zuschlagspreises ist die Auktion zunichte gemacht. Als Vereitelung der Auktion gilt auch die Nichtübernahme des ersteigerten Auktionsgegenstandes. Im Falle der Vereitelung der Auktion hat der Vermittler das Recht, die Sanktionsgebühr bis zur Höhe von 20% des Preises des ersteigerten Auktionsgegenstandes zu verrechnen und der Käufer, der die Auktion durch sein Handeln zunichte gemacht hat, ist verpflichtet, diese Gebühr unverzüglich zu entrichten.
Bedingungen der Saalauktion zwecks Vermittlung des Verkaufs des Philatelie- und sonstigen Sammelmaterials zwischen dem Käufer und dem Eigentümer des Materials
Unter dem Auktionsveranstalter versteht sich für die Zwecke des vorliegenden Teiles (C) der Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Gesellschaft Burda Auction, s.r.o. (nachstehend „Auktionsveranstalter" oder „Vermittler" gennant), der die Saalauktion zwecks Vermittlung des Verkaufs des Sammelmaterials (Auktionsgegenstand) veranstaltet.
Die Teilnehmer an einer Saalauktion (nachstehend „Teilnehmer" genannt) können nur rechtsfähige Personen sein.
Die Teilnehmer an einer Saalauktion dürfen keine Personen werden, die kein Eigentum und keine Rechte an den Gegenständen der Saalauktion erwerben können, keine Personen, über deren Vermögen ein Konkurs erklärt wurde oder gegen die ein Antrag auf Konkurseröffnung mangels Masse abgelehnt wurde oder bezüglich deren Vermögens wiederholt ein Zwangsvergleich bestätigt wurde, und zwar über einen Zeitraum von drei Jahren ab Aufhebung des Konkurses, seiner Ablehnung mangels Masse oder im Zeitraum von drei Jahren nach Abschluss eines wiederholten Vergleiches. Teilnehmer an einer Saalauktion dürfen des Weiteren keine Mitglieder eines Statutar- oder eines Kontrollorgans des Auktionsveranstalters, der Versteigerer, Bezugspersonen und Angestellten des Veranstalters sein, ferner kein Teilnehmer, der die vorangegangene Saalauktion desselben Gegenstandes bei demselben Veranstalter der Saalauktion zunichte gemacht hat.
Teilnehmer an der Saalauktion einschließlich ihrer Bevollmächtigten und Vertreter der Bevollmächtigten tragen sich in das Verzeichnis der Teilnehmer an der Saalauktion ein.
Eine natürliche Person, die Teilnehmer, Bevollmächtigter eines Teilnehmers, Vertreter eines Bevollmächtigten eines Teilnehmers, Statutarorgan oder Mitglied eines Statutarorgans dieser Personen ist, ist bei der Eintragung in das Verzeichnis der Teilnehmer an der Saalauktion auf Aufforderung des Veranstalters verpflichtet, sich mit einem gültigen amtlichen Identitätsnachweis auszuweisen (Personalausweis, Reisepass, Aufenthaltsgenehmigung für die Tschechische Republik).
Eine juristische Person, die Teilnehmer, Bevollmächtigter eines Teilnehmers, Vertreter eines Bevollmächtigten eines Teilnehmers, Statutarorgan dieser Personen ist, ist bei der Eintragung in das Verzeichnis der Teilnehmer an der Auktion auf Aufforderung des Veranstalters oder einer durch ihn schriftlich beauftragten Person verpflichtet, sich mit einem Auszug aus dem Handelsregister oder einem anderen Verzeichnis, in dem sie eingetragen ist und welches nicht älter als drei Monate ist, auszuweisen. Aus diesem Auszug muss die Berechtigung zum Handeln im Namen der juristischen Person, einschließlich der Erteilung einer Vollmacht, hervorgehen. Sollte dies nicht der Fall sein, muss die Berechtigung zum Handeln durch entsprechende Dokumente belegt werden (z.B. Protokoll einer Gesellschafter-/Hauptversammlung). Auszüge aus ausländischen Verzeichnissen und Dokumenten, aus denen sich die Berechtigung zum Handeln ergibt (mit Ausnahme der Slowakischen Republik), müssen entsprechend beglaubigt werden (durch eine Apostille oder Überbeglaubigung).
Ein Teilnehmer an einer Saalauktion kann sich auf Grundlage einer schriftlichen Vollmacht mit amtlich beglaubigter Unterschrift in der Auktion durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen; für einen Teilnehmer einer Versteigerung - eine juristische Person - kann neben dem Statutarorgan auch ein Prokurist handeln. Im Fall des Interesses eines Teilnehmers einer Versteigerung können dem Bevollmächtigten telefonische oder andere Weisungen erteilt werden.
Zu jeder Saalauktion wird ein Auktionskatalog ausgegeben. Die Besichtigungstermine der Lose werden im Katalog und im Internetportal der Gesellschaft bekanntgegeben. Vor Abhaltung der Saalauktion werden die eingegangenen schriftlichen Gebote bearbeitet und laufend im Internetportal der Gesellschaft veröffentlicht (nur die aktuellen Verkaufspreise - keineswegs die Höchstgebote). Sonstige Informationen werden von dem Auktionsveranstalter nicht mitgeteilt.
Die Auktionsgegenstände werden in der Reihenfolge versteigert, in der sie im Katalog angeführt sind. Die Ausrufpreise sind Mindestpreise.
Der Verkauf der Auktionsgegenstände (Lose) erfolgt (a) persönlich während der Saalauktion durch Heben des Versteigerungsnummer, (b) auf Grundlage eines schriftlichen Gebots, (c) über das Internet zur Realzeit der Auktion mittels einer speziellen Online-Schnittstelle.
Das Recht, an einer Saalauktion über das Internet teilzunehmen, wird vom Auktionsveranstalter erteilt. Der Auktionsveranstalter behält sich das Recht vor, einen Interessenten für den Online-Zugriff abzulehnen, oder seine Anteilnahme mit dem Hinterlegen einer vereinbarten Sicherung bedingen.
Der Vermittler nimmt nur die schriftlichen Gebote und Anträge auf die Erteilung des Rechtes auf den Online-Zugriff an, die zum Datum und Zeitpunkt des Abschlusses für den Empfang der schriftlichen Gebote der jeweiligen Auktion zugestellt werden.
Sollte während der Auktion eine Tatsache - eine technische Störung - eintreten, die verursacht, dass Online-Gebote nicht abgegeben werden können, wird die Auktion ohne Online-Teilnehmer fortgesetzt. Die Online-Teilnehmer nehmen an der Auktion auf ihre eigene Gefahr teil, wobei sie eine eventuelle technische Störung zur Kenntnis nehmen, die ihre Anteilnahme verhindern kann.
Der Versteigerer verpflichtet sich, immer am günstigsten so zu versteigern, dass er um eine Stufe höher mitbietet, als ein schriftliches Gebot, Online-Gebot oder Übergebot einer der im Saal anwesenden Personen. Die im Saal Anwesenden bieten so mit, dass sie eine Versteigerungsnummer (ausgegeben gegen die Zahlung eines Pfandes) heben und dadurch ein Gebot abgeben.
Die Regeln für die Abgabe der Gebote und Übergebote sind in den gemeinsamen Bestimmungen der vorliegenden AGB modifiziert („Regeln für die Abgabe der Gebote und Übergebote").
Erfolgt trotz eines zweifachen Aufrufs des Versteigerers kein höheres Gebot, gibt der Versteigerer ein weiteres Mal das letzte Gebot an und erteilt nach dem dritten Aufruf jenem Teilnehmer an der Saalauktion den Zuschlag, der das höchste Gebot abgegeben hat. Der Teilnehmer an der Saalauktion ist an das abgegebene Gebot gebunden. Im Falle dergleichen Höhe werden schriftliche Gebote den direkt im Auktionssaal oder durch den Online-Zugriff abgegebenen Geboten bevorzugt.
Über die Reihenfolge der Übergebote und über den Erhalt des Zuschlags entscheidet der Versteigerer.
Wird trotz eines wiederholten Aufrufes auch das Mindestgebot nicht abgegeben, gilt der Auktionsgegenstand als nicht versteigert.
Als Zuschlagspreis gilt das höchste durch den Teilnehmer abgegebene Gebot. Dieser Preis kann nicht herabgesetzt werden. Der Teilnehmer ist verpflichtet, den Zuschlagspreis (a) innerhalb einer Stunde nach Abschluss der Auktion zu bezahlen, wenn es sich um einen im Saal anwesenden Teilnehmer handelt, (b) per Postanweisung oder per Überweisung zugunsten des Auktionsveranstalters, per Nachnahme bis zum in der Rechnung angeführten Zahlungstermin zu bezahlen , falls der Auktionsteilnehmer schriftlich oder durch den Online-Zugriff teilgenommen hat.
Auf jeden durch den Teilnehmer versteigerten Auktionsgegenstand bezieht sich die Pflicht, dem Auktionsveranstalter eine Provision von 15,6% inkl. MwSt. des Zuschlagspreises zu bezahlen. Der Auktionsveranstalter ist ein Mw.St.-Zahler. Diese Steuer bezieht sich nicht auf die Preise der einzelnen Positionen (Lose), sondern auf die durch den Auktionsveranstalter erbrachten Dienstleistungen, wie Provision, Versandkostengebühr u.dgl.
Die in der Auktion nicht verkauften Auktionsgegenstände können innerhalb von 10 Tagen nach Abschluss der Auktion zum Ausrufpreis + 15,6% Provision inklusive MwSt. gekauft werden.
Bei Nichtbezahlung des Zuschlagspreises wird die Saalauktion zunichte gemacht. Als Vereitelung der Auktion gilt auch die Nichtübernahme des ersteigerten Auktionsgegenstandes. Im Fall der Vereitelung der Auktion hat der Veranstalter das Recht, die Sanktionsgebühr bis zur Höhe von 20 % des Preises des versteigerten Auktionsgegenstandes zu verrechnen und der Teilnehmer, der die Saalauktion durch sein Handeln zunichte gemacht hat, ist verpflichtet, diese Gebühr an den Auktionsveranstalter unverzüglich zu entrichten.
Wird der Auktionsgegenstand auf der Grundlage eines schriftlichen Gebots bzw. Online ersteigert werden, hat der Veranstalter der Auktion den Auktionsgegenstand an eine durch den Teilnehmer bestimmte Adresse zu übersenden. Sämtliche mit dem Versand des Auktionsgegenstandes zusammenhängenden Kosten hat der Teilnehmer zu tragen. Die Höhe der Versandkosten ist in den gemeinsamen Bestimmungen der vorliegenden AGB geregelt („ Versandkostenpauschale").